| AGBs |
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Recht und Ordnung im Hochseilgarten Travemünde! Die aktive Nutzung des Hochseilgartens Travemünde kann mit gewissen Risiken verbunden sein. Die Nutzung erfolgt bei pflichtgemäßer Vertragserfüllung des Betreibers auf eigene Gefahr der Gäste. Folgende AGB sind daher zu beachten: Voraussetzungen: Der Hochseilgarten Travemünde ist geeignet für Personen ab dem 3. Lebensjahr. Kinder unter 13 Jahren dürfen den Kletter-Parcours nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson benutzen. Die Aufsichtsperson verpflichtet sich, minderjährige Kinder vor der Nutzung des Parcours auf die AGB hinzuweisen und diese zu erklären. Menschen, die an einer Krankheit leiden, die bei der Nutzung des Hochseilgartens eine Gefahr für sich oder andere darstellen könnten, die unter Alkoholeinfluss oder Drogen stehen und jünger als 3 Jahre sind, dürfen den Kletter-Parcours im Hochseilgarten Travemünde nicht nutzen. Regeln: Vor der Nutzung des Hochseilgartens Travemünde muss jeder Gast an der theoretischen und praktischen Sicherheitsunterweisung teilnehmen. Den Anweisungen des Hochseilgarten-Personals ist unbedingt zu folgen. Gäste, die den Nutzungsregeln oder Anweisungen des Personals zuwiderhandeln, können von der Nutzung des Hochseilgartens ausgeschlossen werden. In diesem Fall hat der ausgeschlossene Benutzer keinen Anspruch auf die Rückvergütung des Eintrittspreises. Der Betreiber des Hochseilgartens Travemünde behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (z.B. Feuer, Sturm, Gewitter) einzustellen. Kinder von 3 bis 10 Jahren dürfen nur den Niedrigseilgarten bis zu 2 Metern Höhe nutzen. Der Hochseilgarten ist nur für Kinder ab 10 Jahren oder Erwachsene zugelassen. Kinder unter 13 Jahren müssen von einem Erwachsenen (maximal 2 Kinder) begleitet werden. (Ausnahmen sind hier möglich aber nur auf eigene Gefahr). Jugendliche von 13 bis 18 Jahren dürfen den Hochseilgarten-Parcours alleine nutzen. Die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten wird dabei immer vorausgesetzt. Jedes Kletterelement darf von maximal einer Person gleichzeitig benutzt werden. Auf den Stationen dürfen sich maximal 2 Personen gleichzeitig aufhalten. Die Kletterausrüstung (Gurt, Sicherheitsleine mit Karabinern und Rolle) muss nach Anweisung des Hochseilgarten-Personals angelegt werden. Sie darf während des Aufenthaltes im Hochseilgarten nicht abgelegt werden. Beim Umhängen muss immer ein Sicherungskarabiner eingehängt bleiben. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner im Sicherungsseil ausgehängt werden. Beim Klettern sind Handys, MP3-Player, Kopfhörer und dergleichen verboten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss. Bei Unklarheiten oder Zweifeln hinsichtlich der ordnungsgemäßen Nutzung des Hochseilgartens muss das Personal befragt werden. Haftung: Das Klettern erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr! Der Betreiber des Hochseilgartens Travemünde haftet nicht gegenüber der Gäste. Der Betreiber des Hochseilgartens Travemünde übernimmt keinerlei Haftung für beschädigte oder abhandengekommene persönlichen Dinge der Gäste. Urheberrechte: Der Betreiber des Hochseilgartens Travemünde behält sich das Recht vor, während des Betriebs im gesamten Kletter-Gelände Foto-, Film- oder Webcam-Aufnahmen zu machen und diese zu Werbe- und Informationszwecken zu verwenden. Gäste, die damit nicht einverstanden sind, müssen dies vorher dem Personal des Hochseilgartens mitteilen. Das Anfertigen von Foto-, Film- und Webcam-Aufnahmen zu anderen als zu ausschließlich privaten Zwecken ist den Gästen auf dem gesamten Kletter-Gelände verboten. Die Sicherheitsanweisungen und auch die Mitarbeiter dürfen weder fotografiert noch gefilmt werden. Hochseilgarten Travemünde Web: www.hochseilgarten-travemuende.de Steuernummer: 2214702563 Gerichtsstand: Lübeck
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